CE-Creator – Bedingungen für Jahresabonnements Version 2026-10-06 · Geschäftskunden Für neue CE-Creator-Verträge; keine Änderung bestehender Verträge. 1. Anbieter und Geschäftskunden Vertragspartner ist Pedro Sanchez Stroeh, handelnd unter Diplo-Dokus, Adalbert-Stifter-Straße 9, 76199 Karlsruhe, Deutschland; E-Mail: info@diplo-dokus.de. Diese Bedingungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung von CE-Creator im Jahresabonnement. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestellen. Bestellungen zu privaten Zwecken nehmen wir nicht an. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die konkret vereinbarte Leistungsbeschreibung bestimmt Edition, gleichzeitige Arbeitsplätze, Laufzeit und Preis. Bedingungen für gesonderte Dokumentationsaufträge gelten nicht zusätzlich für dieses Software-Abonnement. 2. Bestellung und Vertragsschluss Die Darstellung auf der Website ist eine Einladung zur Bestellung. Im Stripe-Checkout können Sie Angebot und Eingaben vor Abgabe prüfen und berichtigen. Mit Betätigung der kostenpflichtigen Bestellschaltfläche geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Vertragspartner für die Software ist Diplo-Dokus; Stripe übernimmt die Zahlungsabwicklung, NetLicensing die technische Lizenzverwaltung. Wir nehmen die Bestellung durch eine ausdrücklich als Annahme bezeichnete E-Mail oder durch Bereitstellung des Aktivierungszugangs an. Eine bloße Bestell- oder Zahlungsbestätigung bedeutet noch keine Annahme. Erfolgt die Annahme nicht innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters), erlischt Ihr Angebot; bereits eingezogene Beträge erstatten wir unverzüglich. Vertragssprache ist Deutsch. Die bei Bestellung geltenden Bedingungen können heruntergeladen und gespeichert werden. Wir speichern die Vertragsdaten und übermitteln die Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Bedingungen per E-Mail. Ein dauerhaftes Online-Vertragsarchiv für Kunden wird nicht zugesagt. Eine Demo-Anfrage schließt kein Abonnement ab. 3. Leistung und Nutzungsrechte CE-Creator ist eine Windows-Anwendung zur Organisation und Bearbeitung technischer Nachweisdokumentation. Für die vereinbarte Laufzeit erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke im gebuchten Umfang. Ihre befugten Beschäftigten dürfen die Software innerhalb dieses Umfangs einsetzen. Eine Überlassung an außenstehende Dritte oder ein Betrieb als öffentlich angebotener Softwaredienst bedarf einer gesonderten Vereinbarung; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Einzelplatz: Nutzung auf einem aktivierten Rechner. Bei einem Rechnerwechsel wird die bisherige Gerätebindung aufgehoben; wenden Sie sich dafür an unseren Support. Eine zusätzliche parallele Nutzung entsteht dadurch nicht. Floating: Maßgeblich ist die bestellte Anzahl gleichzeitig nutzbarer Arbeitsplätze, nicht eine feste Zweiergruppe. Die Lizenz kann auf mehreren geeigneten Rechnern eingerichtet werden; gleichzeitig dürfen höchstens die gebuchten Plätze genutzt werden. Floating stellt keine gemeinsame Echtzeitbearbeitung derselben Projektdatei bereit. Sicherungskopien, zulässige Untersuchung des Programms und Dekompilierung bleiben im gesetzlich erlaubten Umfang, insbesondere nach §§ 69d, 69e und 69g UrhG, möglich. Aktivierungszugänge sind vor unbefugter Nutzung zu schützen. Eigene Projektinhalte werden durch die Lizenz nicht Eigentum von Diplo-Dokus. 4. Systemvoraussetzungen und Online-Lizenzprüfung Die vor Bestellung bereitgestellten Systemanforderungen sind zu beachten. Für Aktivierung und laufende Lizenzprüfungen ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Lizenzverwaltung erfolgt über Labs64 NetLicensing. Ein durchgehend nutzbarer Offline-Modus wird nicht zugesagt. Bei Floating wird für die Anwendungssitzung ein Platz reserviert und vor Ablauf der vom Lizenzserver bestimmten Reservierungsdauer erneuert. Bei regulärem Beenden wird er zurückgegeben; nach einem Verbindungsabbruch kann er bis zum Ablauf der Reservierung belegt bleiben. Sind alle Plätze belegt, kann keine zusätzliche Sitzung starten. Ohne gültige Lizenzprüfung kann die weitere Bearbeitung gesperrt oder pausiert werden. Sichern Sie Ihre Arbeit regelmäßig. Unsere Pflicht, die vereinbarte Nutzbarkeit während der Vertragslaufzeit zu gewährleisten, und Ihre gesetzlichen Ansprüche bei von uns zu verantwortenden Störungen bleiben unberührt. Der Einsatz eines Lizenzdienstleisters entbindet uns nicht von unseren Vertragspflichten. 5. Dokumentensuche und fachliche Prüfung Die Dokumentensuche unterstützt die Recherche öffentlich zugänglicher Zuliefererunterlagen zu den angegebenen Bauteilen. Eindeutige Herstellerangaben, Bauteilnamen und möglichst genaue Typ- oder Herstellerartikelnummern verbessern die Zuordnung. Treffer hängen unter anderem von Datenqualität, Veröffentlichung, Erreichbarkeit und technischen Beschränkungen der Quellen ab. Eine bestimmte Trefferzahl oder vollständige Dokumentation wird nicht zugesagt. Auch Treffer für jedes Bauteil belegen keine Vollständigkeit. Prüfen Sie vor Übernahme insbesondere Hersteller, genaue Ausführung, Aktualität, Sprache und Eignung der Dokumente. Baureihenunterlagen oder mögliche Treffer ersetzen keinen Nachweis für die konkrete Ausführung. Fehlende Unterlagen sind beim Hersteller oder Lieferanten anzufordern. CE-Creator ersetzt weder die fachliche Konformitätsbewertung noch eine behördliche Genehmigung oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Rechte bei Fehlern der vereinbarten Softwarefunktionen werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Öffentliche Erreichbarkeit bedeutet keine uneingeschränkte Nutzungserlaubnis. Prüfen Sie vor Download, Speicherung und Weitergabe die Nutzungsrechte und Bedingungen der jeweiligen Quelle. Die Verwendung zur internen technischen Maschinendokumentation begründet für sich allein keine pauschale urheberrechtliche Erlaubnis. Login-, Bezahl- oder sonstige Zugangssperren dürfen mit der Suchfunktion nicht umgangen werden. Die Software erteilt keine Rechte an fremden Dokumenten; für eine Weitergabe, etwa mit einer Produktakte, ist der zulässige Umfang gesondert zu prüfen. 6. Preise und Zahlung Es gilt der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Jahrespreis zuzüglich der dort ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Entgelt wird jährlich im Voraus über Stripe bezahlt. Anzahl der Floating-Plätze und Gesamtpreis werden vor Bestellung angezeigt; es werden keine zusätzlichen Plätze ohne Bestellung berechnet. Rabatte gelten nur im ausdrücklich ausgewiesenen Umfang. Bei einem auf das erste Jahr begrenzten Rabatt wird der danach geltende reguläre Jahrespreis vor Vertragsschluss genannt. Ein Anspruch auf einen nicht ausgewiesenen Aktionspreis besteht nicht. Für bestehende Abonnements werden Preiserhöhungen nicht allein durch geänderte Websitepreise oder Schweigen wirksam; sie bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Zusätzliche Plätze oder andere Leistungen erfordern eine gesonderte Bestellung mit Angaben zu Preis, Beginn und Abrechnung. Eine nachträgliche Änderung der Platzzahl erfolgt nicht automatisch. Die Bereitstellung erfolgt nach Vertragsannahme und erfolgreicher Zahlung. Abrechnungsbeginn und Laufzeit werden in der Vertragsbestätigung ausgewiesen. Verzögert sich die nutzbare Bereitstellung aus unserem Verantwortungsbereich, gleichen wir den betroffenen Zeitraum durch eine entsprechende Laufzeitverlängerung oder anteilige Erstattung aus; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. 7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich das Abonnement jeweils um weitere zwölf Monate. Sie können jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen; es gibt keine zusätzliche Vorlauffrist. Die Kündigung muss vor Beginn der nächsten Vertragsperiode bei uns eingehen. Eine E-Mail an info@diplo-dokus.de genügt. Geben Sie möglichst Unternehmen und Bestell- oder Lizenzreferenz an, damit wir den Vertrag zuordnen können. Eine zusätzliche telefonische Bestätigung ist nicht erforderlich. Wir bestätigen Eingang und Beendigungszeitpunkt per E-Mail; die Wirksamkeit hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Bis zum Ende der bezahlten Laufzeit bleibt das Nutzungsrecht bestehen. Eine ordentliche Kündigung allein führt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung oder anteiligen Erstattung der laufenden Periode. Gesetzliche Erstattungs- und Mängelrechte sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 8. Vertragsende und Datensicherung Mit Vertragsende endet das befristete Nutzungsrecht. Ihre Rechte an eigenen Projektinhalten und bereits erstellten Arbeitsergebnissen bleiben bestehen. Sichern und exportieren Sie benötigte Unterlagen rechtzeitig in unabhängig nutzbare Formate. Ein kostenloser Lesemodus oder die weitere Bearbeitung von CEP-Projekten nach Vertragsende wird nicht zugesagt. Projektdateien liegen in den von Ihnen gewählten Speicherorten. Sie sind für angemessene regelmäßige Sicherungen verantwortlich. Eine etwaige Mitverantwortung für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; unsere vertraglichen und gesetzlichen Pflichten werden dadurch nicht aufgehoben. 9. Pflege, Unterstützung und Mängel Wir schulden die vereinbarte Funktionsfähigkeit während der Vertragslaufzeit einschließlich der hierfür notwendigen Fehlerbehebungen. Ein Anspruch auf beliebige neue Module, individuelle Anpassungen oder feste Support-Reaktionszeiten besteht nur bei entsprechender Vereinbarung. Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte; diese werden nicht auf freiwillige Supportleistungen beschränkt. Melden Sie Fehler möglichst mit Beschreibung, Versionsangabe und den zur Eingrenzung erforderlichen Informationen an info@diplo-dokus.de. Übermitteln Sie vertrauliche Projektunterlagen nur nach vorheriger Abstimmung. Zumutbare Mitwirkung bei der Fehlereingrenzung ist erbeten; eine pauschale Ausschlussfrist für Mängelrechte wird nicht vereinbart. 10. Haftung Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden unbeschränkten Haftungsfälle bleiben hiervon ausgenommen. Diese Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach der DSGVO werden nicht eingeschränkt. Gesetzliche Rechte auf Mangelbeseitigung, Minderung oder Vertragsbeendigung bleiben unberührt. 11. Datenschutz und Schlussbestimmungen Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren wir gesondert in der Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale Datenschutz- oder Werbeeinwilligung. Für zur Vertragsabwicklung erforderliche Verarbeitungen wird keine widerrufliche Generalzustimmung als Ersatz für die erforderliche Rechtsgrundlage verlangt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben maßgeblich. Änderungen dieser AGB werden nicht allein durch Veröffentlichung oder Schweigen Bestandteil bestehender Verträge. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht einbezogen, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB.